IBEB gGmbH
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13593 Berlin

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E-Mail: info@ibeb-berlin.de

IBEB-Compliance-Meldung

Hinweisgeber / Whistleblower-Formular

Hinweisgeberschutzsystem

Unser Hinweisgeberschutzsystem, im folgenden IBEB-Compliance-Meldung genannt, bietet die Möglichkeit, Regelverstöße und Verdachtsmomente intern zu melden. Es sollte insbesondere dann davon Gebrauch gemacht werden, wenn andere Möglichkeiten zur Weitergabe solcher Hinweise nicht genutzt werden können.

Informationen zur IBEB-Compliance-Meldung

1. Worum handelt es sich dabei?

Die IBEB-Compliance-Meldung dient dazu, Regelverstöße und Verdachtsmomente intern melden zu können. Das System soll Hinweisgebenden Sicherheit und Orientierung bieten. Zudem unterstützt dies die IBEB gGmbH als lernende Organisation und führt zu einer positiven Fehlerkultur. Eine gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, das Vorgaben aus dem EU-Recht in Deutschland umsetzt. Ein Hinweisgebersystem entspricht davon losgelöst dem Werteverständnis der IBEB gGmbH.

2. Was kann ich melden?

Es können Verstöße gegen externe und interne Regeln und Vorschriften, die in einem Zusammenhang mit der IBEB gGmbH stehen, gemeldet werden. Dazu gehören neben IBEB selbst auch ihre einzelnen Einrichtungen: Die Kindertagesstätten Kinderparadies, die Kita Wilhelmstadt, die Bildungseinrichtungen auf dem Campus Wilhelmstadtschulen sowie die Mosaik Grundschule & Kita. Ein begründeter Verdacht reicht für eine Meldung aus. Die IBEB-Compliance-Meldung kann also nicht nur bei Verstößen gegen das Strafrecht genutzt werden (beispielsweise bei Diebstahl, Körperverletzung, Korruption etc.), sondern auch zum Beispiel bei Mobbing, Diskriminierung oder sexuellen Übergriffen. Auch Verstöße gegen Menschenrechte können und sollen gemeldet werden.

3. Wer kann sich melden?

Mit der IBEB-Compliance-Meldung befähigen wir unser Personal, Verstöße und Verdachtsmomente melden zu können. Darüber hinaus können auch Angehörige sowie Geschäftspartner das Meldesystem nutzen.

4. An wen kann ich mich wenden?

Hinweisgebende können sich via E-Mail an den für die IBEB gGmbH zuständigen Ombudsmann Herrn Kumru unter compliance@ibeb-berlin.de wenden.

5. Kann ich mich als Mitarbeiter auch an Vorgesetzte wenden?

Dies ist selbstverständlich möglich. Die IBEB Initiative für Bildung und Erziehung Berlin steht für eine Unternehmens- und Fehlerkultur, in der Regelabweichungen transparent kommuniziert werden dürfen und sollen.

6. Können mir durch die Nutzung der IBEB-Compliance-Meldung Nachteile entstehen?

Diese Frage wird von uns ausdrücklich verneint. Jegliche Nachteile, wie beispielsweise Diskriminierung, Mobbing, Kündigung oder ähnliches sind verboten und widersprechen auch unserem Leitbild. Die IBEB gGmbH schützt und unterstützt ihre Hinweisgebenden. Kosten entstehen für Hinweisgebende selbstverständlich ebenfalls nicht.

7. Wie kann ich mich melden?

Der Hinweis erfolgt bevorzugt über dieses Formular. Weiterhin kann eine Meldung postalisch oder per E-Mail erfolgen. Auch ein persönliches Treffen ist möglich. Anonyme Hinweise werden ebenfalls behandelt. Für eine Meldung per E-Mail wird auf Punkt 4) verwiesen. Für initiale persönliche Meldungen steht der Ombudsmann zur Verfügung. Postalische Hinweise sollten unbedingt den Zusatz „z.H. Herr Kumru“ enthalten. Für Meldungen per E-Mail empfiehlt sich der Betreff „Hinweis“. Für die Kontaktdaten siehe weiter unten.

8. Was passiert nach der Meldung?

Die Hinweisgebenden erhalten auf dem Wege des Hinweises eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen. Die Hinweise werden vertraulich, fachkundig und sorgfältig geprüft und aufgearbeitet. Innerhalb von spätestens drei Monaten erhalten die Hinweisgebenden eine Rückmeldung über den Sachstand und den Folgemaßnahmen.

9. Wie genau muss ich mir eine Aufarbeitung vorstellen?

Die Aufarbeitung findet regelmäßig in Absprache mit den jeweiligen Hinweisgebenden statt. Insbesondere Informationen, die Rückschlüsse über die meldende Person geben können, werden nicht ohne entsprechende Rücksprache und Erlaubnis weitergegeben.

10. Was mache ich, wenn ich Fragen habe oder unsicher bin?

Es ist normal, dass potenzielle Hinweisgebende sich mitunter nicht sicher sind, was genau sie bemerkt haben und wie genau das im Zweifelsfall zu werten ist. Auch dafür ist die IBEB-Compliance-Meldung vorhanden. Und auch sonst darf man sich im Zweifelsfall immer an den Ombudsmann (unter compliance@ibeb-berlin.de) wenden.

11. Was kann ich tun, wenn eine Meldung an den Ombudsmann nicht möglich ist?

Solche Fälle sollten erfahrungsgemäß nicht eintreten. Der Ombudsmann ist unabhängig und ein zuverlässiger Ansprechpartner für etwaige Regelverstöße im Unternehmen. Allerdings hat auch die Bundesregierung eine externe Meldestelle eingerichtet (BfJ – Hinweisgeberstelle – Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de). Die Meldestelle beim Bundesjustizamt kann man insbesondere dann nutzen, wenn die vorgesehene Meldestelle des Unternehmens, im Falle der IBEB gGmbH also der Ombudsmann, ausnahmsweise nicht möglich ist.

Kontakt Ombudsmann

Irfan Kumru

Via E-Mail: compliance@ibeb-berlin.de

Postalisch:

IBEB gGmbH – Initiative für Bildung und Erziehung Berlin
z.H. Herr Kumru
Wilhelmstr. 28 B
13593 Berlin